Das für den Landkreis Diepholz zur Zeit vorge- schriebene Verfahren sieht folgende Schritte vor:

 

 

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1. 

Kontaktaufnahme der Eltern mit dem zuständigen Gesundheitsamt (siehe dazu Seite „Ansprechpartner“)

2.  Erstgespräch mit allen Betroffenen durch eine Sozialpädagogin des Gesundheitsamtes
3. Antragstellung der Eltern beim Landkreis Diepholz auf Kostenübernahme der Maßnahme (durch z.B. eine zertifizierte Heilpädagogin)
4. ärztliche Untersuchung beim zuständigen Gesundheitsamt
5. Information und Auswahl  der Eltern einer ortsnahen Frühförderstelle (z. B. Heilpädagogen)
6. Diagnose und Maßnahmenbestimmung durch die zuständigen Ärzte des Gesundheitsamtes
7.  Empfehlung über die Dauer und den Umfang der Maßnahme an den Kostenträger (Landkreis Diepholz)
8. Genehmigung der Maßnahme und Information an die Eltern durch den Kostenträger
9. Terminkoordination zum Start der Maßnahme mit der ausgewählten Heilpädagogin

Gerne helfen wir Ihnen in der Antragsstellung mit unserem Wissen und unserer Erfahrung weiter.

Sprechen Sie uns an.