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1. |

Kontaktaufnahme der Eltern mit dem zuständigen Gesundheitsamt (siehe dazu Seite „Ansprechpartner“) |
| 2. |
Erstgespräch mit allen Betroffenen durch eine Sozialpädagogin des Gesundheitsamtes |
| 3. |
Antragstellung der Eltern beim Landkreis Diepholz auf Kostenübernahme der Maßnahme (durch z.B. eine zertifizierte Heilpädagogin) |
| 4. |
ärztliche Untersuchung beim zuständigen Gesundheitsamt |
| 5. |
Information und Auswahl der Eltern einer ortsnahen Frühförderstelle (z. B. Heilpädagogen) |
| 6. |
Diagnose und Maßnahmenbestimmung durch die zuständigen Ärzte des Gesundheitsamtes |
| 7. |
Empfehlung über die Dauer und den Umfang der Maßnahme an den Kostenträger (Landkreis Diepholz) |
| 8. |
Genehmigung der Maßnahme und Information an die Eltern durch den Kostenträger |
| 9. |
Terminkoordination zum Start der Maßnahme mit der ausgewählten Heilpädagogin |